Die erste Kostenkalkulation des eigenen Zahnarztes hat schon so manchen Patienten schlucken lassen. Die Krankenkassen greifen den Patienten hier nur teilweise unter die Arme. Entscheidend über die Höhe der übernommenen Kosten ist dabei der sog. Befund des Zahnarztes. Hier ist vermerkt, welche Behandlung für den Patienten erforderlich ist. Die Krankenkassen von gesetzlich Versicherten übernehmen dabei zwischen 50 und 65 % der Kosten. Die Höhe des prozentualen Anteils ist abhängig von der Häufigkeit der Zahnarztbesuche in den letzten 10 Jahren. Wer mindestens einmal jährlich den Zahnarzt des eigenen Vertrauens aufgesucht hat, erhält bis zu 65 %.
Mehr als Grundversorgung kostet extra
Allerdings übernehmen die Krankenkassen nicht jede beliebige Behandlung, sondern lediglich die Regelversorgung. Hierbei handelt es sich um eine Standardbehandlung, die Zahnärzte und Krankenkassen miteinander vereinbart haben. Wer mehr will, zahlt mehr. Der Krankenkassenanteil bezieht sich dabei nicht auf die tatsächliche zu erbringenden Leistungen, sondern auf eine vergleichbare Behandlung.
Zahnersatz zum Nulltarif für Geringverdiener
Aber auch wer die hohen Kosten nicht alleine bewerkstelligen kann, hat nicht zwingend das Nachsehen. Im deutschen Gesundheitssystem gibt es den sog. Nulltarif Zahnersatz. Diesen erhalten vor allem Patienten mit einem sehr geringen oder keinem eigenen Einkommen. Wer kein eigenes Einkommen und auch der Ehegatte nicht über ein ungewöhnlich hohes Einkommen verfügt, hat guten Chancen auf Zahnersatz ohne Zuzahlungen. Entscheidend ist das Monatsbruttoeinkommen. Liegt dieses bei Singles nachweislich unter 1022€, so können diese bei der Krankenkasse den sogenannten doppelten Festzuschuss beantragen. Wenn der Antrag genehmigt wird, übernimmt die Krankenkasse 100% der anfallenden Kosten. Bei Paaren liegt die Einkommensgrenze bei 1405€, für jedes Kind steigt selbige um 255€. Aber auch hier gilt: Nur die Kosten für die Regelversorgung werden übernommen. Zusätzliche Kosten muss der Patient alleine tragen.
Abschließend ist zu erwähnen, dass auch im Bereich des Zahnersatzes im ersten Schritt weitere Informationen eingeholt werden sollten. Ein zusätzlicher Befund durch einen anderen Zahnarzt kann häufig hohe Kosten vermeiden. Bares Geld wert ist zudem das Bonusheft. Daher sollte jeder Patient mindestens einmal jährlich den Zahnarzt aufsuchen.