Wenn Frau einen Nebenjob sucht

Geposted in Buntes, Geld Verdienen

Neben der Schule oder dem Studium einen Nebenjob auszuüben, ist für die meisten jungen Frauen ganz normal. Doch auch während der Berufsausbildung oder aber als zusätzliche Verdienstmöglichkeit zum eigentlichen Hauptberuf können Nebenjobs sehr nützlich sein. In all diesen Fällen gilt es jedoch, einige Dinge zu beachten. Welche das sind, erfährst du hier.

Neben dem Studium etwas dazu verdienen

Nebenjob suchenIm Zeitalter von Studiengebühren und steigenden Mietkosten sind die meisten Studentinnen darauf angewiesen, sich neben dem Studieren an der Uni noch ein kleines Zubrot zu verdienen. Die überwiegende Anzahl an Nebenjobs, die Studenten heutzutage ergreifen, sind in der Regel sogenannte Stellen auf geringfügiger Basis. Unter diesen Begriff fielen bis Ende 2012 alle Aushilfstätigkeiten, die mit nicht mehr als 400 Euro monatlich entlohnt werden. Ab Januar 2013 dürfen nun ganze 450 Euro verdient werden, ohne dass soziale Abgaben gezahlt werden müssen. Als Student hat man jedoch die Möglichkeit, sich in den Semesterferien einen besser bezahlten Nebenjob zu suchen. Wer in dieser Zeit mehr als 450 Euro pro Monat verdient, muss sich im Gegensatz zu sonst nicht selbst versichern und auch keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung leisten, wenn er mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten geht.

Haupt- und Nebenjob: Ist das möglich?

Wenn das Gehalt des Hauptjobs nicht ausreicht, suchen sich viele Berufstätige heutzutage noch einen Nebenjob, um finanziell besser über die Runden zu kommen. Rein rechtlich gesehen stellt es auch gar kein Problem dar, wenn du neben deinem Hauptberuf noch eine andere Tätigkeit, meist auf geringfügiger Basis ausübst. Existiert keine entsprechende Klausel in deinem Arbeitsvertrag, musst du deinen Chef eigentlich noch nicht einmal darüber informieren, wenn du mit dem Gedanken spielst, eine zusätzliche Tätigkeit auszuüben. Nur Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind für gewöhnlich dazu verpflichtet, im Voraus die Erlaubnis des Arbeitgebers einzuholen. Für alle anderen gilt jedoch, dass der Vorgesetzte es einem nicht verbieten kann, einen Nebenjob anzutreten. Es sei denn natürlich, dass dadurch Mängel bei der Haupttätigkeit auftreten. Ist man als Angestellte zum Beispiel durch die ständige Doppelbelastung konstant übermüdet und fehlt einem so die nötige Konzentration, kann der Chef hieraus Konsequenzen ziehen. Man sollte also nur einen zusätzlichen Job ergreifen, wenn man sich auch sicher ist, mit der doppelten Belastung umgehen zu können.

Neuerungen seit Januar 2013

450 EuroWie bereits erwähnt liegt seit Beginn des aktuellen Jahres die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen nicht mehr bei 400 Euro, sondern bei 450 Euro. Mit dieser Änderung geht jedoch einher, dass alle neu begonnenen Nebenjobs ab diesem Jahr rentenversicherungspflichtig sind. Dies bedeutet, dass die Arbeitnehmerin nun selbst einen Beitrag für die Rentenversicherung zahlen muss. Dieser Betrag beläuft sich auf 3,9 Prozent des Gehalts. Der Arbeitgeber übernimmt die restlichen 15 Prozent des gesetzlich festgelegten Rentenbeitrags. Von diesen Zahlungen kann man sich allerdings befreien lassen. Hierfür muss bereits vor Ergreifen der jeweiligen Tätigkeit ein gesonderter Antrag gestellt werden.

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