Das neue Jahr bringt oft auch neue Vorsätze mit sich, nicht nur die üblichen Verdächtigen, wie etwa weniger trinken oder rauchen, sondern vielleicht auch den Wunsch eine lang gehegte Geschäftsidee umzusetzen, um so die Haushaltskasse deutlich aufzubessern. Gelegenheiten selber Geld zu verdienen, auch von zu Hause aus, gibt es heute reichlich und eigentlich dank Internet sogar mehr und leichter als früher, oft nur abhängig vom individuellen Talent. Wer ein wenig geschickt in Nähen ist oder vielleicht auch in Töpfern, dem Herstellen eigenen Schmucks, dem bieten sich etwa Verkaufsportale wie Etsy an, wo man seine Produkte anbieten kann. Ebenso kann man natürlich seine Waren auch auf Marktplätzen wie bei Amazon oder eBay verkaufen.
Das Internet eröffnet viele Möglichkeiten, Geld zu verdienen
Vielleicht hast du aber auch eine große Leidenschaft, über die es sich lohnt zu schreiben. Vielleicht reist du gerne, bist ein begeisterter Camper oder kennst dich gut mit Smartphones aus, bist eine begeisterte Leseratte oder Versicherungsexperte. Dieses Wissen lässt sich nicht nur in einer informativen Webseite bzw. Blog umsetzen, wovon andere Leser profitieren können, sondern kann auch eine Einnahmequelle darstellen. Zum einen lässt sich in einem solchen Blog Werbung, sehr beliebt hierbei Google Adsense, einbauen, zum anderen lässt sich mit sogenannten Affiliate Produkten Geld verdienen. Hierbei kannst du zum Beispiel ein Produkt näher vorstellen und verlinkst auf das Angebot des Herstellers, wird dieses Produkt verkauft, so erhältst du eine Provision. Deine Leser haben dadurch keinen Nachteil, der Hersteller bekommt Aufmerksamkeit und du eine Provision. Es versteht sich von selbst, dass man nur Produkte vorstellen sollte, von denen man auch selbst wirklich überzeugt ist. Selbstverständlich geht dies nicht mal eben so, vielmehr ist wirklich Leidenschaft, Geduld und Aufbauarbeit und auch ein wenig Schreibtalent von Nöten. Auch sollte man sich mit der Materie wirklich auskennen, um überzeugend zu sein.
Rechtliche Aspekte des Geld Verdienens im Internet
Kommt so ein Blog, Verkaufsidee oder eben deine ganz eigene Geschäftsidee ins Rollen, so stellen sich natürlich auch Fragen, denn wenn man ein Gewerbe, ob hauptberuflich oder nebenberuflich, anmeldet, ergeben sich Konsequenzen. Anmeldepflichtig ist das Ganze, wenn man seine Tätigkeit mit einer dauerhaften Gewinnabsicht betreibt.
Mindestens vier Stellen werden sich dann bei dir melden:
Die IHK: Wer selbständig ist und sei es auch nur nebenberuflich, der wird Mitglied bei seiner regionalen Industrie- und Handelskammer, sodass entsprechende Beiträge anfallen können. Aber kein Grund zur Panik: denn verdienst du weniger als 5.200 Euro, so bist du befreit und dies dürfte am Anfang und bei nebenberuflicher Tätigkeit meist der Fall sein.
Rundfunkbeitrag: Grundsätzlich muss man für eine Betriebsstätte einen eigenen Rundfunkbeitrag bezahlen. Euro 5,99 wären dies als Minimum. Ist deine Betriebsstätte aber in der eigenen Wohnung und ist dort bereits ein Rundfunkempfänger angemeldet, so musst du keinen Extra – Beitrag zahlen. Es ist hierbei auch nicht mehr wichtig, ob dein Büro in einem gesonderten Raum ist oder nicht seit der Reform des Rundbeitrages.
Finanzamt: Hier musst du im Wesentlichen zwei Fragen klären, die eine ist der zu erwartende Gewinn und die andere die Frage der Umsatzsteuer. Bei Ersteren wirst du vermutlich einen eher geringen Betrag in vielen Fällen zunächst erwarten, also wird dies bezüglich der Einkommenssteuer keine Auswirkungen haben. Hast du allerdings auch eine Festanstellung, so erhöhen deine nebenberuflichen Einnahmen natürlich auch dein Einkommen und damit die eventuellen Steuerzahlungen. Bei der Umsatzsteuer hast du die Option entweder zur Kleinunternehmerregelung zu optieren, was bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro möglich ist. In diesem Fall darfst du weder Umsatzsteuer anderen in Rechnung stellen, noch Umsatzsteuer von anderen beim Finanzamt zurückfordern, dafür ersparst du dir aber auch die monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen.
Krankenkasse: Bist du über deinen Partner familienversichert, so musst du keine eigenen Krankenkassenbeiträge zahlen, sofern du nicht mehr als 385 Euro im Monat (Stand 2013) verdienst. Sind die Einnahmen aber höher, so musst du allerdings einen eigenen Beitrag zahlen. Dies waren für nebenberuflich Selbständige in 2013 inkl. Pflegeversicherung 152,27 Euro. Bei hauptberuflicher Selbständigkeit wird es dagegen wesentlich teurer, was meist dann zutrifft, wenn die Selbständigkeit dein einziges Einkommen ist. Dies betrifft aber normalerweise nicht die kleine Extra Existenz, die in diesem Artikel angesprochen werden sollte. Infos zum Thema Nebenberuflich selbständig und Krankenkasse findest du auch hier.
Trotz der kleinen Fallstricke, wovon eigentlich nur das Thema Krankenkasse zunächst ein Thema sein kann (nicht muss), kann sich der Aufbau einer eigenen Existenz oft lohnen, ganz egal, ob diese nun zur Aufbesserung der Haushaltskasse dient oder sich gar zu einem erfolgreichen Geschäftsmodell für dich entwickelt. Oftmals ist es aber besser sein eigenes Extrageschäft zunächst nebenbei zu einer Einkommensquelle aufzubauen und erst mal zu schauen, wie sich das Ganze entwickelt.