Familie
Die Wahl der Krankenversicherung: privat oder gesetzlich

Geposted in Buntes

Seit dem Januar 2009 gilt in Deutschland die Krankenversicherungspflicht für alle. Dass jeder Mensch eine Krankenversicherung haben sollte, steht dabei außer Frage, allerdings hat der Gesetzgeber dabei auch Fragen offen gelassen, ohne die Konsequenzen zu bedenken, was für den einen oder anderen auch unter meinen Lesern sicherlich für einige Sorgenfalten bzw. Nachdenklichkeit sorgen wird.

Im klassischen Familienmodell, bei dem ein Ehepartner arbeitet und der andere sich um Haushalt / Kinder kümmert, und derjenige, der in fester Beschäftigung arbeitet, in der gesetzlichen Krankversicherung versichert ist, ist alles relativ eindeutig. In diesem klassischen Modell ist der Ehepartner, der nicht arbeitet, in der Regel über die Familienversicherung ohne weitere Kosten versichert, genauso wie die Kinder.

Krankenversicherung bei selbständiger Tätigkeit

Anders sieht dies aber aus, wenn z.B. ein Ehepartner selbständig ist, was z.B. auch die zahlreichen DaWanda und Etsy Verkäufer Geschäftsmodelle betrifft. Hier gilt, dass man bis zu einem Gewinn von 405 Euro noch in der Familienversicherung verbleiben kann. Hat man einen Minijob, so kann man aktuell bis zu 450 Euro als familienversicherter hinzuverdienen, ohne dass man den Anspruch auf eine Familienversicherung verliert.

Geld verdienenVerdient man mehr, ob selbständig oder irgendwo angestellt, so muss man sich um eine eigene Krankversicherung kümmern. Bei selbständiger Tätigkeit hängt der monatliche Krankenkassenbeitrag nicht unwesentlich davon ab, ob man als hauptberuflich oder nebenberuflich selbständig eingestuft wird. Arbeitet man nicht mehr als 20 Stunden die Woche und wird das Haupteinkommen durch den Ehepartner bestimmt und hält sich der eigene Gewinn noch in Grenzen, wird man wahrscheinlich als nebenberuflich selbständig eingestuft, ansonsten auch schnell mal als hauptberuflich. Die Einstufung wirkt sich direkt auf den monatlichen Beitrag aus, denn anders als bei Angestellten bezahlen Selbständige in der gesetzlichen Krankenkasse ihren monatlichen Beitrag mindestens basierend auf einen angenommenen Mindestbeitrag. Diese Mindestbeitragsbemessungsgrenze ist das unterstellte Mindesteinkommen, unabhängig davon, was der Selbständige wirklich verdient. Dieser Mindestbeitrag liegt in 2015 bei 2126,25 Euro, womit sich bei 14.6% bereits 316,81 im Monat ergeben, Pflegeversicherung käme noch hinzu. Bei Existenzgründer oder bei anerkannter sozialer Härte liegt das angenommene Mindesteinkommen bei 1417,50.

Die allgemeine Mindestbemessungsgrundlage liegt in 2015 bei 945 Euro. Dies gilt, wenn man kein eigenes Einkommen hat, für nebenberuflich Selbständige oder für Studenten ab einem gewissen Alter, die sich freiwillig versichern müssen.

Man kann erkennen, dass sich besonders bei steigenden Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit sich erhebliche Krankenkassenbeiträge ergeben können, sodass sich im Einzelfall die Frage stellt, ob die gesetzliche Krankenkasse noch immer die günstigste Wahl ist.

Krankenversicherung bei Festanstellung

Anders als Selbständige haben Ehepartner mit Festanstellung und einem Einkommen, welches eine eigene Versicherungspflicht begründet, zunächst keine Wahl, ob man sich gesetzlich oder privat versichert, bis zu einem gewissen Einkommen bleibt hier nur die gesetzliche Krankversicherung. Informationen, welche Voraussetzungen ein Ehepartner konkret erfüllen muss, um eine private Krankenversicherung abschließen zu können, kann man detailliert unter http://www.pkv-private-krankenversicherung.com nachlesen.
Anders als die gesetzliche Krankenversicherung definiert sich die private Krankenversicherung nach Alter sowie nach dem gewählten Leistungspaket. Gerade für junge Selbständige können diese unter Umständen deutlich günstiger sein als die gesetzliche Krankenversicherung. Zu beachten ist nur, dass ein späterer Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse nur bis zum 55. Lebensjahr möglich ist.

FamilieNeben finanziellen Überlegungen kann es aber auch der gewünschte Leistungsumfang sein, der den Wunsch nach einer privaten Krankenversicherung aufkommen lässt. Grundsätzlich offen ist dieser Weg für alle Selbständigen sowie für alle Festangestellten, deren Einkommen ein bestimmtes Niveau überschreitet.

Wird die Wahl, basierend auf einem guten Einkommen, nicht bewusst auf Basis der eigenen Leistungsanforderungen an eine Krankenversicherung entschieden, sondern eher aus finanziellen Beweggründen, sollte man immer vorab einen ausführlichen Preis-Leistungs-Vergleich durchführen, nicht nur zwischen verschiedenen Anbietern von privaten Krankenversicherungen, sondern auch bei der Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

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