Alle Versicherten haben Anspruch auf bestimmte Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Nicht nur beim Zahnarzt, sondern auch zur Früherkennung von Hautkrebs, für Mammografie-Screenings bzw. Brustkrebsvorsorge oder auch zur Darmkrebsvorsorge und mehr. Welche Vorsorgeuntersuchungen man in Anspruch nehmen kann bzw. welche empfohlen werden, und in welchen Zeitabständen man diese nutzen kann bzw. sollte, ist dabei abhängig vom Alter bzw. Geschlecht. Einen Überblick hatten wir euch ja schon mal im Artikel Vorsorgeuntersuchungen für Frauen auf unserem Blog gegeben.
Sehr nützlich ist auch der Vorsorgerechner der Krankenkasse DAK. Hier gibt man einfach Alter und Geschlecht ein und der Vorsorgerechner zeigt dann die nächsten Vorsorgeuntersuchungen an, die empfohlen werden.
So empfiehlt der Vorsorgerechner z.B. für Frauen in der Altersgruppe 50-54 Jahre:
- Zahnvorsorge – einmal im Kalenderhalbjahr
- Gebärmutterhalskrebsvorsorge – einmal jährlich. Hier macht dein Frauenarzt einen Abstrich und entnimmt einige Zellen aus dem Gebärmutterhalskanal (Pap-Test).
- Brustkrebsvorsorge – jährlich und alle zwei Jahre Mammografie. Beim jährlichen Vorsorgetermin prüft dein Frauenarzt die Brust und die Lymphknoten in den Achselhöhlen und beim Mammografie Screening erfolgt eine spezielle Röntgenuntersuchung, mit der kleinste Tumore frühzeitig erkannt werden.
- Gesundheits-Check – alle zwei Jahre – hier wird geprüft, ob Herz-Kreislauf-System, deine Nieren und dein Stoffwechsel gesund sind
- Hautkrebsvorsorge – alle zwei Jahre beim Hautarzt
- Darmkrebsvorsorge per Stuhltest – ab 50 Jahren einmal jährlich
Teils stehen diese Vorsorgeuntersuchungen und Check-ups natürlich auch in anderen Altersgruppen zur Verfügung. Die Gebärmutterhalskrebsvorsorge etwa bereits für Frauen ab 20.
Am Besten du rufst den Vorsorgeberater auf der DAK – Seite auf und gibst dein Alter und Geschlecht ein und du siehst auf Anhieb, welche Vorsorgeuntersuchungen für dich empfohlen werden und möglich sind. Den DAK-Vorsorgerechner kannst du natürlich auch dann nutzen, wenn du selber bei einer anderen Krankenkasse versichert bist, ob privat oder gesetzlich.